Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 08.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09   

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https://dejure.org/2012,3492
BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09 (https://dejure.org/2012,3492)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2012 - IV ZR 194/09 (https://dejure.org/2012,3492)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09 (https://dejure.org/2012,3492)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 EGV 44/2001, Art 12 Abs 1 EGV 44/2001, Art 35 EGV 44/2001, § 12 Abs 1 aF VVG, § 195 BGB
    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht ("Scheme of Arrangement") betreffend eine Lebensversicherung; Maßgebliche Vorschriften für die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anerkennung eines englischen Scheme of Arrangement

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 8, 12, 35; Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 Anhang A; InsO
    Keine Anerkennung eines englischen Vergleichsplans ("Scheme of Arrangement") in Bezug auf Lebensversicherungen

  • unalex.eu

    Art. 8, 32, 35 Brüssel I-VO, 2 EuInsVO
    Zuständigkeit für Versicherungssachen - Versicherungssachen - Der Anwendungsbereich der Artt. 8 - 14 Brüssel I-VO - Begriff der Entscheidung - Entscheidung eines Gerichts - Akt eines Rechtsprechungsorgans - Gerichtliche Genehmigung einer außergerichtlichen Vereinbarung - ...

  • Betriebs-Berater

    Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht

  • rewis.io

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 8; EuGVVO Art. 12 Abs. 1; EuGVVO Art. 35; VVG a. F. § 12 Abs. 1; BGB § 195; BGB § 199
    Keine Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht ("Scheme of Arrangement") wegen Verstoßes gegen EuGVVO-Zuständigkeitsvorschriften. Mit Anmerkung: von Dr. Markus J. Weyer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht ("Scheme of Arrangement") betreffend eine Lebensversicherung; Maßgebliche Vorschriften für die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus ...

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht ("Scheme of Arrangement") betreffend eine Lebensversicherung; Maßgebliche Vorschriften für die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit in Versicherungssachen nach EuGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer

  • rechtsindex.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    BGH befasst sich mit Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englische Lebensversicherer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansprüche gegen englischen Lebensversicherer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH schützt Deutsche vor britischer Versicherung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Keine Sperrwirkung bei Vergleichsplan

  • kanzleimitte.de (Pressemitteilung)

    Equitable Life Assurance Society (ELAS), Clerical Medical: Verjährung und Gerichtsstand - Englische Lebensversicherungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Englische Lebensversicherer: BGH stärkt Anspruch deutscher Kunden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen englischen Lebensversicherer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Englische Lebensversicherer: Schadensersatzansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden und nicht alles ist verjährt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüchen gegen engl. Lebensversicherer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche gegen englische Lebensversicherer

Besprechungen u.ä. (4)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Anerkennung eines englischen Scheme of Arrangement in Deutschland

  • uni-muenchen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die internationale Reichweite eines englischen Scheme of Arrangement

  • iir-hu.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Restrukturierung - Schemes of Arrangement (Veranstaltungs- und Diskussionsbericht vom 4. Trilog am 6. Juni 2011)

  • dlapiper.com PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Solvent Schemes (Dr. Gunne W. Bähr, Adrian Savage)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2113
  • ZIP 2009, 1968
  • ZIP 2012, 740
  • MDR 2012, 711
  • NZI 2012, 312
  • NZI 2012, 425
  • VersR 2012, 601
  • WM 2012, 806
  • BB 2012, 1561
  • NZG 2013, 71
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden richtet sich nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Bestätigung Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009, IV ZR 195/08, VersR 2010, 373).

    Auf diesen Ersatzwert des Bedungenen zielen vorvertragliche Schadensersatzansprüche, wenn der Geschädigte verlangt, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Vertrag wirksam oder mit dem versprochenen Inhalt zustande gekommen wäre (Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Jedoch kann der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn deshalb - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, 309 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    d) Die Feststellung, ob und wann Gläubiger positiv Kenntnis von bestimmten Umständen hatten oder ob ihre Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung zwar nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (BGH, Urteile vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, NJW-RR 2010, 1574, Rn. 13; vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155, Rn. 17).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Jedoch kann der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn deshalb - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, 309 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Vielmehr stellt jede Handlung, die zu dem Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist (BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - III ZR 90/10, juris Rn. 15; vom 19. November 2009 - III ZR 169/08, juris Rn. 15; vom 9. November 2007 - V ZR 25/07, NJW 2008, 506 Rn. 16 f.).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    d) Die Feststellung, ob und wann Gläubiger positiv Kenntnis von bestimmten Umständen hatten oder ob ihre Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung zwar nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (BGH, Urteile vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, NJW-RR 2010, 1574, Rn. 13; vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155, Rn. 17).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Jedoch kann der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn deshalb - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, 309 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Vielmehr stellt jede Handlung, die zu dem Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist (BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - III ZR 90/10, juris Rn. 15; vom 19. November 2009 - III ZR 169/08, juris Rn. 15; vom 9. November 2007 - V ZR 25/07, NJW 2008, 506 Rn. 16 f.).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Im weiteren Verfahren wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass es bei der Frage der Kausalität der behaupteten Aufklärungspflichtverletzung bezüglich der Verwendung veralteter Sterbetafeln für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich ist, dass gerade die unzureichenden Sterblichkeitsrückstellungen zu dem Wertverfall der Versicherung geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 194/92, BGHZ 123, 106, 111).
  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
    Vielmehr stellt jede Handlung, die zu dem Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist (BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - III ZR 90/10, juris Rn. 15; vom 19. November 2009 - III ZR 169/08, juris Rn. 15; vom 9. November 2007 - V ZR 25/07, NJW 2008, 506 Rn. 16 f.).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99

    Private Rentenversicherung - Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen -

  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1342/99

    Überschußbeteiligung bei Leibrentenversicherung - unzulässige Werbung

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von

  • LG Rottweil, 17.05.2010 - 3 O 2/08

    Anerkennung des Scheme als Insolvenzverfahren in Deutschland; Verjährung von

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 38; BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059 unter 1 b; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705 unter 1).

    Der auf eine Rückabwicklung des Vertrages gerichtete Schadensersatzanspruch verjährt nach den allgemeinen verjährungsrechtlichen Regelungen der §§ 195 ff. BGB (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 29), also innerhalb einer Frist von drei Jahren (§ 195 BGB n.F. i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB).

    Jedoch kann der auf einer Aufklärungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn daher - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen (s.o. unter II 2 b); der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 31; BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 24; vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 46 und vom 8. März 2005 aaO S. 309 f.), hier also im Jahr 2001.

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 38; BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059 unter 1 b; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705 unter 1).

    Der auf eine Rückabwicklung des Vertrages gerichtete Schadensersatzanspruch verjährt nach den allgemeinen verjährungsrechtlichen Regelungen der §§ 195 ff. BGB (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 29), also innerhalb einer Frist von drei Jahren (§ 195 BGB).

    Jedoch kann der auf einer Aufklärungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn daher - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen (s.o. unter II 2 b); der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 31; BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 24; vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 46 und vom 8. März 2005 aaO S. 309 f.), hier also im Jahr 2002.

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Bereits mit Vertragsschluss ist der Vermögensschaden eingetreten (Senatsurteil vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, 310 mwN; ebenso der Sache nach BGH, Urteile vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 24; vom 24. März 2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874 Rn. 9; vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, WM 2012, 806 Rn. 31 und vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 70; aA OLG München ZIP 2012, 2096, 2099, aufgehoben durch BGH, Urteil vom 21. März 2013 - III ZR 182/12, WM 2013, 836 ff.) und es kommt nicht darauf an, ob und wann die Kapitalanlage gegebenenfalls später im Wert gefallen ist (Senatsurteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 193/10

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Februar 2012 (IV ZR 194/09, juris Rn. 19 ff.) ausgeführt hat, ist das Vergleichsplanverfahren kein anerkennungsfähiges ausländisches Insolvenzverfahren.

    Mit dem Schutzgedanken des Art. 8 EuGVVO ist es nicht zu vereinbaren, dass - wie durch den gerichtlich genehmigten Vergleichsplan vorgesehen - Rechte eines Versicherungsnehmers grundlegend umgestaltet werden, ohne hierbei den Gerichtsstand des Art. 12 Abs. 1 EuGVVO einhalten zu müssen (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 27).

    a) Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, richtet sich die Verjährung der auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem Verschulden nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 29; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12).

    Vielmehr stellt jede Handlung, die eigene Schadenfolgen zeitigt und dadurch zu dem Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 30; BGH, Urteile vom 19. November 2009 - III ZR 169/08, juris Rn. 15 und vom 9. November 2007 - V ZR 25/07, NJW 2008, 506 Rn. 16 f.).

    Jedoch kann der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn deshalb - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 31; BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 46 und vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, 309 f.; jeweils m.w.N.).

    d) Die Feststellung, ob und wann Gläubiger positiv Kenntnis von bestimmten Umständen hatten oder ob ihre Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung zwar nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist, und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 32; BGH, Urteile vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, NJW-RR 2010, 1574, Rn. 13; vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, WM 2008, 2155, Rn. 17).

    Wirbt er jedoch wie hier mit Überschussanteilen aus der Vergangenheit, so muss er den Interessenten darüber aufklären, wenn sich bei Vertragsschluss abzeichnet, dass die in der Vergangenheit erzielten Überschüsse z.B. aufgrund veränderter durchschnittlicher Lebenserwartung unwahrscheinlich bis ausgeschlossen sind (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 38; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2000, 1357; MünchKomm-VVG/Wandt, Vorb. §§ 6, 7 Rn. 50).

    Im weiteren Verfahren wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass es bei der Frage der Kausalität der behaupteten Aufklärungspflichtverletzung bezüglich der Verwendung veralteter Sterbetafeln für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich ist, dass gerade die unzureichenden Sterblichkeitsrückstellungen zu dem Wertverfall der Versicherung geführt haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 40; BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 194/92, BGHZ 123, 106, 111).

  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 147/10

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Februar 2012 (IV ZR 194/09, juris Rn. 19 ff.) ausgeführt hat, ist das Vergleichsplanverfahren kein anerkennungsfähiges ausländisches Insolvenzverfahren.

    Mit dem Schutzgedanken des Art. 8 EuGVVO ist es nicht zu vereinbaren, dass - wie durch den gerichtlich genehmigten Vergleichsplan vorgesehen - Rechte eines Versicherungsnehmers grundlegend umgestaltet werden, ohne hierbei den Gerichtsstand des Art. 12 Abs. 1 EuGVVO einhalten zu müssen (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 27).

    a) Das Berufungsgericht geht vom zutreffenden rechtlichen Ansatz aus, dass der Versicherer, der mit Überschüssen aus der Vergangenheit wirbt, den Interessenten darüber aufklären muss, wenn sich bei Vertragsschluss abzeichnet, dass die in der Vergangenheit erzielten Überschüsse z.B. aufgrund veränderter durchschnittlicher Lebenserwartung unwahrscheinlich bis ausgeschlossen sind (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 38).

    Wird wie hier ein auf das negative Interesse gerichteter Schadensersatz geltend gemacht, so richtet sich die Verjährung eines Anspruchs aus vorvertraglichem Verschulden nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 29; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12).

    Im weiteren Verfahren wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass es bei der Frage der Kausalität der behaupteten Aufklärungspflichtverletzung bezüglich der Verwendung veralteter Sterbetafeln für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich ist, dass gerade die unzureichenden Sterblichkeitsrückstellungen zu dem Wertverfall der Versicherung geführt haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 40; BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 194/92, BGHZ 123, 106, 111).

  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 340/18

    Bestimmung des Beginns der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers

    Jedoch kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bei der gebotenen wertenden Betrachtung ohne Rücksicht auf die objektive Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung für sich genommen einen Vermögensschaden darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 24; Urteil vom 8. November 2018 - III ZR 628/16, ZIP 2018, 2412 Rn. 14 mwN; Urteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, ZIP 2012, 740 Rn. 31; Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 70; Urteil vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, 309 f.; Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 Rn. 25;  Urteil vom 24. März 2015 - XI ZR 278/14, ZIP 2015, 1527 Rn. 19; Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 430/16, ZIP 2017, 1152 Rn. 18; Beschluss vom 26. März 2019 - XI ZR 372/18, ZIP 2019, 806 Rn. 13 f.).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des III. und des IV. Zivilsenats entsteht der Schaden und damit der Schadensersatzanspruch des Anlegers in einem solchen Fall im Zeitpunkt des (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerbs der Anlage (Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 23 f.; Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, ZIP 2010, 1760 Rn. 10; Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 7; Urteil vom 23. November 2017 - III ZR 389/15, juris Rn. 34; Urteil vom 8. November 2018 - III ZR 628/16, ZIP 2018, 2421 Rn. 14; Urteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, ZIP 2012, 740 Rn. 31; Urteil vom 18. April 2012 - IV ZR 193/10, VersR 2012, 1110 Rn. 21; Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 70).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Der auf eine Rückabwicklung des Vertrages gerichtete Schadensersatzanspruch verjährt nach den allgemeinen verjährungsrechtlichen Regelungen der §§ 195 ff. BGB (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 29), also innerhalb einer Frist von drei Jahren (§ 195 BGB n.F. i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB).

    Jedoch kann der auf einer Aufklärungspflichtverletzung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, weil seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn daher - unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 31; BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, NJW-RR 2010, 1623 Rn. 10; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 24; vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 46 und vom 8. März 2005 aaO S. 309 f.), hier also im Jahr 2001.

  • BGH, 24.03.2015 - XI ZR 278/14

    Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung eines

    Entsprechendes gilt in Bezug auf die Urteile des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2012 (IV ZR 194/09, WM 2012, 806 Rn. 31) und vom 11. Juli 2012 (IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 70).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - IV ZR 194/09, VersR 2012, 601 Rn. 38; BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059 unter 1 b; OLG Düsseldorf VersR 2001, 705 unter 1).
  • OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von

    Jedoch kann der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und den Versicherungsnehmer dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht dann schon mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages (vgl. BGH, VersR 2012, 601, Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 6 U 114/08

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Pflichtverletzung bei Abschlussprüfung

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14

    Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/14

    Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung

  • LG Köln, 28.01.2016 - 22 O 266/15

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Abschluss von sog.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/13

    Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12

    Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher -

  • KG, 13.04.2012 - 6 U 52/11

    Kapitalanlage: Schadensersatzanspruch eines Versicherungsnehmers gegen einen

  • OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 135/12

    Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche bezüglich Kapitallebensversicherung aus

  • OLG Hamm, 06.07.2023 - 20 U 342/22
  • OLG Nürnberg, 28.10.2013 - 8 U 1254/13

    Vienna-Life Lebensversicherung AG: Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung

  • OLG Hamm, 14.06.2023 - 20 U 342/22
  • LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2013 - 4 U 151/11

    Aufklärungspflichten eines Versicherungsvermittlers im Rahmen des Abschlusses

  • KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11

    Kapitallebensversicherung: Haftung des Versicherers für Verletzung der

  • LG Würzburg, 05.11.2014 - 22 O 1158/12

    Darlehensvertrag

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1906
OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09 (https://dejure.org/2009,1906)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2009 - 8 U 46/09 (https://dejure.org/2009,1906)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2009 - 8 U 46/09 (https://dejure.org/2009,1906)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 328 ZPO; § 343 InsO; § 32 EuGVVO; § 12 VVG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von auf das negative Interesse gerichteten Ansprüchen nach § 12 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) a. F.

  • unalex.eu

    Art. 32 Brüssel I-VO
    Begriff der Entscheidung - Entscheidung eines Gerichts - Akt eines Rechtsprechungsorgans

  • Judicialis

    InsO § 343; ; EuGVVO Art. 32; ; ZPO § 328; ; VVG a.F. § 12; ; BGB § 195

  • VersR (via Owlit)

    InsO § 343; EuGVVO Art. 32; VVG a. F. § 12; ZPO § 328; BGB § 195; BGB § 199
    Schadensersatzansprüche auf das negative Interesse aus Verschulden bei Vertragsschluss verjähren nach § 12 Abs. 1 VVG a. F.

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von auf das negative Interesse gerichteten Ansprüchen nach § 12 Abs. 1 VVG a. F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflichtverletzung der Versicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Englische Vergleichsplanverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von auf das negative Interesse gerichteten Ansprüchen nach § 12 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) a. F.

  • ivr-blog.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus Altverträgen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss generell nach § 12 Abs. 1 VVG a.F.?

Besprechungen u.ä. (3)

  • fernuni-hagen.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Scheme of Arrangement - von Eingriffsnormen und räuberischen Gläubigern (Akkordstörern)

  • schubra.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Scheme of Arrangement" - Anerkennung des Scheme vor deutschen Gerichten

  • dlapiper.com PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Solvent Schemes (Dr. Gunne W. Bähr, Adrian Savage)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1968
  • NZI 2010, 69
  • VersR 2010, 612
  • NZG 2009, 1220
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Ein Insolvenzverfahren ist ein staatlich geordnetes Verfahren zur Abwicklung der Vermögens und Haftungsverhältnisse eines Schuldners zugunsten aller Gläubiger bei mutmaßlich nicht ausreichendem Schuldnervermögen (vgl. BGH NJW 1997, 524).

    Nichts anderes ergibt sich im Ergebnis auch aus der Entscheidung des BGH, wonach die Vergleichswirkung eines im Ausland abgeschlossenen Zwangsvergleichs, der auch Forderungen fremdstaatlicher Gläubiger erfasst und Auslandsgeltung beansprucht, vorbehaltlich der inländischen öffentlichen Ordnung anerkannt wird, wenn die das Verfahren eröffnende ausländische Stelle international zuständig ist und soweit nicht im Einzelfall zwingende inländische Vorschriften entgegenstehen (NJW 1997, 524).

    Soweit der BGH hierzu in seiner Entscheidung zum norwegischen Zwangsvergleich (NJW 1997, 524) ausgeführt hat, eine Enteignung liege schon deshalb nicht vor, weil durch den Vergleich den Gläubigern typischerweise nichts genommen werde, was sie nicht schon zuvor durch die Insolvenz des Schuldners verloren hätten, so ist dies auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres zu übertragen, da die Beklagte gerade weiterhin solvent geblieben ist und ein Insolvenzverfahren nicht eingeleitet wurde.

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Hierbei kommt es lediglich auf die Fälligkeit des Anspruchs nach § 11 VVG a. F. an (BGH, VersR 1994, 337.1999, 706).

    Die Unkenntnis des Gläubigers von der Entstehung seines Rechts im Allgemeinen hindert den Beginn der Verjährung nach § 12 Abs. 1 VVG a. F. nicht, ohne dass es darauf ankommt, worauf diese Unkenntnis beruht (BGH, VersR 1994, 337).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Entsprechend ist etwa auch eine Klausel in Allgemeinen Bedingungen über die kapitalbildende Lebensversicherung, die die Überschussermittlung und -beteiligung regelt, nicht deshalb wegen Intransparenz unwirksam, weil die Klausel die Berechnungsmethoden nicht aufzeigt, wenn die Regelung insgesamt erkennen lässt, dass die Überschüsse variieren können (BGH VersR 2001, 841).

    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer weiß, dass diese Faktoren einschließlich der Kosten nicht konstant sind und deshalb der Überschuss variieren kann (BGH, VersR 2001, 841).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Vielmehr stellt jede Handlung, die eigene Schadensfolgen zeitigt und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist (BGH NJW 2008, 506).

    Nur eine Handlung, die eigene Schadensfolgen zeitigt und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, ist nämlich verjährungsrechtlich als neue selbständige Schädigung anzusehen (BGH NJW 2008, 506).

  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Anerkannt ist jedenfalls, dass Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, sofern sie auf das positive Interesse gerichtet sind, in entsprechender Anwendung von § 12 Abs. 1 VVG a. F. verjähren (BGH, VersR 2004, 361. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477. AG BerlinWedding, VersR 1991, 779. Prölss/Martin, § 12 Rdnr. 6. Römer/Langheid, § 12 Rdnr. 4).

    Insoweit hat der BGH in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss verlangte, weil in dem Versicherungsvertrag für eine Gebäudeversicherung nicht auch die in einem Pferdestall untergebrachten Pferde mitversichert waren, ausgeführt, § 12 Abs. 1 VVG könne auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss erfassen (VersR 2004, 361).

  • OLG Celle, 24.06.2009 - 3 U 1/09

    Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Inhalts eines dem Mandanten nachteiligen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    (2) Anders als das Landgericht meint, kommt indessen auch für weitere mögliche Pflichtverletzungen der Beklagten eine Verjährung nach §§ 195, 199 BGB in Betracht, mögen diese auch nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der GAR-Problematik stehen (vgl. hierzu Beschluss des OLG Braunschweig vom 29. Juni 2009 - 3 U 1/09, Anlage BE 13).

    Da die Problematik der unzureichenden Sterblichkeitsrückstellung auch in den sonstigen Schreiben aus den Jahren 2000 bis 2002 der Beklagten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vergleichsplans keine Rolle spielte, kann hier jedenfalls nicht von Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Klägers gesprochen werden (a. A. demgegenüber OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 3 U 1/09 , Anlage BE 13, und vom 6. August 2009, Anlage BE 17).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Für den Beginn dieser Verjährungsfrist ist auch in Überleitungsfällen nicht allein der Stichtag des 1. Januar 2002 maßgeblich, sondern es müssen auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen (BGH NJW 2007, 1584).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Weder ist notwendig, dass der Geschädigte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung möglicherweise Bedeutung haben, noch muss er bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand haben, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (BGH, a. a. O.. VersR 2008, 1121).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Die nach § 199 BGB erforderliche Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH NJW 2008, 2576).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
    Maßgeblich ist, ob Klage auf sofortige Leistung erhoben werden kann (BGH VersR 1999, 706.1994, 337).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung

  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99

    Private Rentenversicherung - Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen -

  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1342/99

    Überschußbeteiligung bei Leibrentenversicherung - unzulässige Werbung

  • OLG Celle, 19.07.2007 - 8 U 8/07

    Auskunftspflichten eines Kapitallebensversicherers

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 13 U 109/97

    Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG bei "Erfüllungsansprüchen" aus Verschulden

  • OLG Köln, 12.02.1973 - 4 U 115/72
  • LG München I, 20.09.2007 - 25 O 17025/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in VersR 2010, 612 ff. veröffentlicht ist, hat dem englischen Vergleichsplanverfahren keine Sperrwirkung zugebilligt.
  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 571/10

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag; Schadensersatz im

    Entscheidend sind rein objektive Elemente, weshalb allein eine subjektive Unkenntnis den Verjährungsbeginn nicht hinausschieben kann (vergleiche OLG Köln VersR 1973, 1058, OLG Celle ZIP 2009, 1968).

    § 12 VVG a.F. kommt dabei Vorrang vor den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu (statt aller: OLG Celle, ZIP 2009, 1968).

  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 374/11

    Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers von Versicherungsprämien einer

    Entscheidend sind rein objektive Elemente, weshalb allein eine subjektive Unkenntnis den Verjährungsbeginn nicht hinausschieben kann (vergleiche OLG Köln VersR 1973, 1058, OLG Celle ZIP 2009, 1968).

    § 12 VVG a.F. kommt dabei Vorrang vor den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu (statt aller: OLG Celle, ZIP 2009, 1968).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 14 U 129/09

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

    Aus den vorliegenden Erwägungen kommt auch eine Anerkennung des Scheme of Arrangement nicht über § 343 Abs. 1 InsO in Betracht (ebenso OLG Celle, Urteil vom 08.09.2009, Az.: 8 U 46/09 - zit. nach juris).

    Ferner wäge das Gericht ab, ob das Scheme of Arrangement unter Gesamtschau aller Umstände zu einem fairen und sachgerechten Ergebnis führe (Mankowski, EWiR 2009, 711 f.; Petrovic ZInsO 2010, 265 ff.; Schalowski, VersR 2009, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 100/10

    Informations- und Aufklärungspflicht des Lebensversicherers (hier: Hinweispflicht

    Bezüglich der Verjährung nach § 12 VVG verweist die Beklagte noch auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (VersR 2010, 612), wonach auch auf das negative Interesse gerichtete Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss nach dieser Vorschrift verjährten, und meint, dass die Kenntnis der ausbleibenden Renditen den Kläger habe veranlassen müssen, den dafür maßgeblichen Gründen nachzugehen.
  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

    Dies gilt für einen Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens dann nicht, wenn der Rückforderungsanspruch vor Vertragsschluss einsetzt und der Kläger so gestellt werden will, wie er stünde, wenn er diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte (BGH, a. a. O., Rdnr. 12; anders noch: OLG Celle, VersR 2010, 612 ff., zitiert nach juris, Rdnrn. 102 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 7 U 67/08

    Fortgeltung der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers für

    Für seine Verjährung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Verjährung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung (BGH VersR 2004, 361 f. Rn 16 u. 19 in juris; OLG Celle VersR 2010, 612 ff. Rn 103 in juris m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Dies gilt für den Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens dann nicht, wenn der Rückforderungsanspruch vor Vertragsschluss einsetzt und der Kläger so gestellt werden will, wie er stünde, wenn er diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte (BGH, a. a. O., Rdnr. 12; anders noch: OLG Celle, VersR 2010, 612 ff., zitiert nach juris, Rdnrn. 102 f.).
  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer

    Dies gilt für einen Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens dann nicht, wenn der Rückforderungsanspruch vor Vertragsschluss einsetzt und der Kläger so gestellt werden will, wie er stünde, wenn er diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte (BGH, a. a. O., Rdnr. 12; anders noch: OLG Celle, VersR 2010, 612 ff., zitiert nach juris, Rdnrn. 102 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 4 U 19/09

    Schadensersatzansprüche aus der Rückabwicklung eines vereinbarten

    Die außerhalb eines Insolvenzverfahrens zwischen der Beklagten und bestimmten Gruppen ihrer Versicherungsnehmer getroffene vergleichsplanrechtliche Regelung ist in Deutschland weder nach § 343 InsO noch nach Art. 32 ff. EuGVVO oder § 328 ZPO anzuerkennen, wie bereits das OLG Celle mit Urteil vom 8. September 2009 - 8 U 46/09 - (abgedruckt in ZIP 2009, 1968) in einem "Parallelverfahren" eines anderen Versicherungsnehmers mit in den hier relevanten Teilen identischem Sachverhalt ausführlich und zudem überzeugend ausgeführt hat.
  • LG Rottweil, 17.05.2010 - 3 O 2/08

    Anerkennung des Scheme als Insolvenzverfahren in Deutschland; Verjährung von

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